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   BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH   

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https://dejure.org/2022,18416
BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH (https://dejure.org/2022,18416)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH (https://dejure.org/2022,18416)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - B 5 R 5/22 BH (https://dejure.org/2022,18416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Lediglich die Belange der öffentlichen Sicherheit sind geeignet, eine Freiheitsentziehung unabhängig vom Maß der Schuld auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen (vgl BVerfG Beschluss vom 27.3.2012 - 2 BvR 2258/09 - BVerfGE 130, 372, 389 ff = juris RdNr 52 ff) .

    Soweit der Kläger einen Widerspruch zu Entscheidungen des BVerfG sieht, bezieht er sich auf Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (BVerfG Urteil vom 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 ua - BVerfGE 128, 326 = juris RdNr 101) und zum Maßregelvollzug (BVerfG Beschluss vom 27.3.2012 - 2 BvR 2258/09 - BVerfGE 130, 372 = juris RdNr 52 ff) .

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass im Fall einer wegen der Gefährlichkeit eines Straftäters für die Allgemeinheit angeordneten Unterbringung diese Unterbringung die im Rechtssinne ausschließliche Ursache dafür ist, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann (vgl BSG Urteil vom 25.5.2018 - B 13 R 30/17 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 21 RdNr 17 ff) .

    Dies ändert jedoch nichts an dem vorrangigen Sicherungszweck und der Kausalitätsbewertung der Unterbringung im Rahmen der Anspruchsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung (vgl BSG Urteil vom 25.5.2018 - B 13 R 30/17 R - aaO RdNr 19 unter Hinweis auf die Rspr des BGH zu § 63 StGB ) .

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Soweit der Kläger einen Widerspruch zu Entscheidungen des BVerfG sieht, bezieht er sich auf Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (BVerfG Urteil vom 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 ua - BVerfGE 128, 326 = juris RdNr 101) und zum Maßregelvollzug (BVerfG Beschluss vom 27.3.2012 - 2 BvR 2258/09 - BVerfGE 130, 372 = juris RdNr 52 ff) .
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 12/14 R

    Anspruch auf medizinische Leistungen für voll erwerbsgeminderte und in einer

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Eine Berücksichtigung des Umstands einer Unterbringung aufgrund bestehender Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bei der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, ist daher auch nicht geeignet, eine Verletzung von Rechten nach der UN-BRK zu begründen (s dazu auch BSG Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 12/14 R - BSGE 119, 136 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 3, RdNr 22) .
  • BSG, 05.02.2019 - B 1 KR 34/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar (erneut) klärungsbedürftig werden, wenn der Rspr in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (vgl BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar (erneut) klärungsbedürftig werden, wenn der Rspr in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (vgl BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 17.06.2019 - B 5 R 61/19 B

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung einer Ersatzzeit wegen

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 61/19 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B

    Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Eine Abweichung liegt folglich nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des LSG nicht den Kriterien entspricht, die das BSG aufgestellt hat, sondern erst, wenn das LSG diesen Kriterien widersprochen, also eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • EGMR, 25.02.2016 - 53157/11

    KLINKENBUSS v. GERMANY

    Auszug aus BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH
    Art. 5 Abs. 1 Buchst a bis f EMRK enthält eine erschöpfende Liste zulässiger Gründe für eine Freiheitsentziehung ( EGMR Urteil vom 25.2.2016 - 53157/11 - juris RdNr ) .
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